Beschlussvorlage - BV Dob GV 483/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Dobin am See hat am 13.04.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ gefasst.

Planungsziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung eines Wochenendhauses in ein Betriebsleiterwohnhaus mit entsprechenden Nebenanlagen.

 

Eigentümerin und Investorin für das Vorhaben ist die Betreiberin des Ferienparks, Frau Andrea Marek, Kiefernweg 1 in 19067 Dobin am See OT Retgendorf.

 

Zur Regelung der Verpflichtungen der Vertragspartner (Investorin und Gemeinde) soll der anliegende Städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Dobin am See stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Dobin am See und Frau Andrea Marek über die Verwirklichung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ der Gemeinde Dobin am See zu.
  2. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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