Beschlussvorlage - BV Dob GV 478/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstücken ist der Umbau eines 2-seitig geschlossenen Schuppens mit Flachdach und Dachpappe zu einem vollständig geschlossenen Schuppen mit Satteldach und Bibereindeckung zur Nutzung als private Töpfer- und Imkereiwerkstatt geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Retgendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 02.06.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210356 für den Umbau eines 2-seitig geschlossenen Schuppens mit Flachdach und Dachpappe zu einem vollständig geschlossenen Schuppen mit Satteldach und Bibereindeckung zur Nutzung als private Töpfer- und Imkereiwerkstatt auf den Flst. 44/4, 43/3 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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