Beschlussvorlage - BV Pin GV 694/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In Pinnow, gegenüber des Tennisplatzes befindet sich zwischen den Flurstücken Gemarkung Pinnow, Flur 2, Flst. 204/2 und Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 109/2 ein Weg der unabdingbar für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen notwendig ist.

 

Für diese Flächen gibt es in diesem Bereich keine offizielle Zufahrt. Aktuell wird die Zufahrt über das Wohngebiet am Kiessee und über die alte Gärtnerei (keine offizielle Zufahrt) vorgenommen.

 

Um den Verkehr dort zu verringern soll eine Zufahrt hergestellt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter der in der Beschlussvorlage aufgeführten Bedingungen zuzustimmen. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow beschließt dem Antrag auf Grundstückszufahrt im Bereich der o.g. Flurstücke mit einer Breite von 5,00 Metern unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein zu setzen.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Antragssteller

 

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Anlagen

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