Beschlussvorlage - BV Cri SV 545/22
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 220194
Nutzungsänderung vom Wohnhaus in eine Ferienwohnung
Gemarkung Basthorst, Flur 1, Flurstück 60/4 (Schlossstraße 24, Basthorst)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Gädebehn der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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25.04.2022
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Ferienwohnung geplant (siehe Antragsunterlagen). Im Gebäude sind minimale Abbruch- und Neubau-arbeiten im Bereich von Küche bzw. WCs geplant. Das Haus soll zur Vermietung an Gruppen bis 20 Personen geeignet sein. Zielgruppen sind Familientreffen, Klassentreffen und kleine Seminargruppen. Das Wohnhaus dient als Unterkunft zur Übernachtung und die Möglichkeit zur Selbstversorgung. Feierlichkeiten und Veranstaltungen finden nicht im Gebäude statt. Dafür sollen die Räumlichkeiten im Schlosshotel genutzt werden.
Es sind Außensitzplätze im Garten und 4 Stellplätze vorhanden.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Innenbereichssatzung (2. Änderung) des Ortsteils Basthorst und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Eine Ferienwohnung ist als nicht störendes Gewerbe nach § 4 Baunutzungsverordnung im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid vom 08.12.2021 vor.
An der bestehenden Zufahrt und an der bestehenden Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers werden keine Änderungen vorgenommen.
Die beantragten Abweichungen zu Decken, Fenster, Türen und Treppen werden durch den Landkreis LUP geprüft und beschieden.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.06.2022 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220194 für die Nutzungsänderung vom Wohnhaus in eine Ferienwohnung auf dem Flurstück 60/4, Flur 1, Gemarkung Basthorst zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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