Beschlussvorlage - BV Pin GV 683/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gem. § 1 Abs.1  der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren (FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013 erhält der Gemeindewehrführer und dessen Stellvertreter eine monatliche Entschädigung.

 

Aktuell erhält der Gemeindewehrführer mtl. 150,00 € und dessen Stellvertreter 51,13 € monatlich. Gemäß § 2, Abs. 1 und 2 der FwEntschVO M-V beträgt der max. zulässige Höchstbetrag für die monatliche Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers

170,00 € und max. die Hälfte für dessen Stellvertreter (85,00 €).

 

Zudem können gem. § 5 FwEntschVO M-V Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Eine vorgegebene Maximalhöhe ist hier nicht geregelt.

 

Aktuell zahlt die Gemeinde Pinnow folgende monatliche Aufwandsentschädigungen für folgende Funktionsträger:

 

Gemeindejugendwart              50,00 €

1. Stellvertreter Jugendwart    50,00 €

2. Stellvertreter Jugendwart    50,00 €

Gerätewart (Objekt Pinnow)  40,00 €

 

 

Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen

Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.

 

 

Zukünftig ist beabsichtigt für folgende Funktionsträger ebenfalls eine monatliche Entschädigung zu zahlen und die Aufwandsentschädigungen der bereits bestehenden Funktionsinhaber anzupassen (zu erhöhen):

 

Gemeindewehrführer                        170,00 €

stell. Gemeindewehrführer                  85,00 €

Gemeindejugendwart                        100,00 €

1. Stellv. Jugendwart                           75,00 €

2. Stellv. Jugendwart                           75,00 €

Gerätewart Pinnow                              50,00 €

Gerätewart Godern                              50,00 €

Fachkraft Beschaffung und Technik  100,00 €

Atemschutzgerätewart                         50,00 €

Sicherheitsbeauftragter                        50,00 €

 

Gemäß § 4 der FwEntschVO M-V ist die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde (hier Gemeindevertretung) zu bestimmen und in monatlichen Pauschalbeträgen festzusetzen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt ab dem 01.05.2022 folgende monatliche Aufwandsentschädigung für folgende Funktionsträger zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer                        170,00 €

stell. Gemeindewehrführer                  85,00 €

Gemeindejugendwart                        100,00 €

1. Stellv. Jugendwart                           75,00 €

2. Stellv. Jugendwart                           75,00 €

Gerätewart Pinnow                              50,00 €

Gerätewart Godern                              50,00 €

Fachkraft Beschaffung und Technik  100,00 €

Atemschutzgerätewart                         50,00 €

Sicherheitsbeauftragter                        50,00 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mehrkosten können aus dem aktuellen Haushalt entnommen werden. Im Produkt 12600 (Brandschutz)  Sachkonto 5019 (Aufwandsentschädigungen) sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden.

 

 

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