Beschlussvorlage - BV Pin GV 683/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Katja Witte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.04.2022
|
Sachverhaltsdarstellung:
Gem. § 1 Abs.1 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren (FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013 erhält der Gemeindewehrführer und dessen Stellvertreter eine monatliche Entschädigung.
Aktuell erhält der Gemeindewehrführer mtl. 150,00 € und dessen Stellvertreter 51,13 € monatlich. Gemäß § 2, Abs. 1 und 2 der FwEntschVO M-V beträgt der max. zulässige Höchstbetrag für die monatliche Aufwandsentschädigung des Gemeindewehrführers
170,00 € und max. die Hälfte für dessen Stellvertreter (85,00 €).
Zudem können gem. § 5 FwEntschVO M-V Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Eine vorgegebene Maximalhöhe ist hier nicht geregelt.
Aktuell zahlt die Gemeinde Pinnow folgende monatliche Aufwandsentschädigungen für folgende Funktionsträger:
Gemeindejugendwart 50,00 €
1. Stellvertreter Jugendwart 50,00 €
2. Stellvertreter Jugendwart 50,00 €
Gerätewart (Objekt Pinnow) 40,00 €
Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen
Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.
Zukünftig ist beabsichtigt für folgende Funktionsträger ebenfalls eine monatliche Entschädigung zu zahlen und die Aufwandsentschädigungen der bereits bestehenden Funktionsinhaber anzupassen (zu erhöhen):
Gemeindewehrführer 170,00 €
stell. Gemeindewehrführer 85,00 €
Gemeindejugendwart 100,00 €
1. Stellv. Jugendwart 75,00 €
2. Stellv. Jugendwart 75,00 €
Gerätewart Pinnow 50,00 €
Gerätewart Godern 50,00 €
Fachkraft Beschaffung und Technik 100,00 €
Atemschutzgerätewart 50,00 €
Sicherheitsbeauftragter 50,00 €
Gemäß § 4 der FwEntschVO M-V ist die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde (hier Gemeindevertretung) zu bestimmen und in monatlichen Pauschalbeträgen festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt ab dem 01.05.2022 folgende monatliche Aufwandsentschädigung für folgende Funktionsträger zu zahlen:
Gemeindewehrführer 170,00 €
stell. Gemeindewehrführer 85,00 €
Gemeindejugendwart 100,00 €
1. Stellv. Jugendwart 75,00 €
2. Stellv. Jugendwart 75,00 €
Gerätewart Pinnow 50,00 €
Gerätewart Godern 50,00 €
Fachkraft Beschaffung und Technik 100,00 €
Atemschutzgerätewart 50,00 €
Sicherheitsbeauftragter 50,00 €
