Beschlussvorlage - BV Cri SV 542/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Bergamt Stralsund bittet die Stadt Crivitz im Rahmen  der Anhörung zum 2. Änderungsantrag des fakultativen Rahmenbetriebsplans zur Führung des Kiessandtagebau Pinnow Nord vom 09.03.2022 um eine Stellungnahme.

 

Wesentliche Grundlage der Durchführung der bergbaulichen Arbeiten im Tagebau Pinnow Nord bildet der fakultative Rahmenbetriebsplan (RBP) gemäß § 52 (2) BbergG mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) vom 06.04.1995. Dieser gilt derzeit in der Fassung der zulassung der 1. Änderung vom 06.07.2004.

Unter der Nebenbestimmung Nr. 4 der Zulassung vom 05.01.2021 des Hauptbetriebsplan (HBP) zur Führung des Kiessandtagebaus Pinnow Nord 2020 – 2022 vom 22.07.2020 fordert das Bergamt Stralsund, den RBP zeitnah zu überarbeiten und zur Änderungszulassung einzureichen. Der Grund liegt in maßgeblichen Änderungen bei der Ausführung des Vorhabens. Durch eine geänderte Aufbereitungstechnologie besteht insbesondere die Notwendigkeit, anfallende Überschusssande und Sedimente wieder in die durch die Rohstoffgewinnung entstandenen Baggersees einzuspülen. Der dauerhafte Verbleib der verspülten Überschusssande und Sedimente in den baggerseen sowie die damit verbundene Schaffung von Sukzessionsflächen, die naturschutzfachlichen Kompensationswirkung entfalten, war nicht Gegenstand des gegenwärtig zugelassenen Rahmenbetriebsplans und ist auf der Rahmenbetriebsplanebene zu berücksichtigen.

Gegenstand der 2. Änderung des RBP ist die Weiterführung der Kiessandgewinnung im Kiessandtagebau Pinnow Nord. Darin sind insbesondere die Abbau- und Aufbereitungstechnologie sowie die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zu berücksichtigen, die von der bisher zugelassenen Planung abweichen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz gibt im Rahmen  der Anhörung zum 2. Änderungsantrag des fakultativen Rahmenbetriebsplans zur Führung des Kiessandtagebau Pinnow Nord vom 09.03.2022 folgende Stellungnahme ab:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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