Beschlussvorlage - BV Pin GV 680/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Umnutzung eines gemeindlichen Gebäudes zu einem Zweifamilienhaus geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 17.05.2022 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220096 für die Umnutzung eines gemeindlichen Gebäudes zu einem Zweifamilienhaus auf dem Flst. 344 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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