Beschlussvorlage - BV Cri SV 530/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 18.03.2022 fand aufgrund von Zeitablauf die Neuwahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Crivitz statt. Der bisherige Ortswehrführer, Herr René Bülow, hatte bereits im Vorfeld informiert, dass er für die Wiederwahl nicht mehr kandidieren wird.

 

Zur Wahl des neuen Ortswehrführers hatte sich Herr René Gorlt als einziger Kandidat beworben und wurde mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Herr Gorlt hat die nach der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern erforderliche Mindestausbildung zur Wählbarkeit, Bestellung und Ausübung der Funktion.

 

Der bisherige Ortswehrführer, Herr René Bülow, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Wahlergebnis vom 18.03.2022 zu und beschließt Herrn René Gorlt unter Berufung auf das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit in die gewählten Funktionen als Ortswehrführer zu ernennen. Gleichzeitig beruft die Stadtvertretung der Stadt Crivitz den bisherigen Ortswehrführer, Herrn René Bülow, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer ab. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine. 

 

 

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Anlagen

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