Beschlussvorlage - BV Cri SV 518/22-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Der 2. stellvertretendergermeister der Stadt Crivitz hat für den Bauantrag BA 211796 entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses folgende Entscheidung getroffen:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz  beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211796 zum Bauvorhaben Umbau, Sanierung und Teilabbruch eines Mehrfamilienhauses und Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Flurstück 9, Flur 37 in der Gemarkung Crivitz zu versagen.

 

Begründung: 

Ein Anschluss des Grundstücks am vorhandenen Regenwasserkanal ist nicht vorhanden.

Die Erschließung ist nach § 33 Abs. 1 Satz 4 BauGB eben nicht gesichert und kann auch allein aufgrund der geologischen Lage nicht gesichert werden. Des Weiteren ist das Versickern des Oberflächenwassers ebenfalls aufgrund der geologischen Lage überhaupt nicht möglich.“

 

Begründung zur Eilentscheidung

Die Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin, vertreten durch den 2. Stellvertreter, wurde dringend erforderlich, weil die Entscheidung über den Bauantrag BA 211796 durch Beschluss der Stadtvertretung bis zum 31.03.2022 zu treffen und bis dahin keine Sitzung der Stadtvertretung vorgesehen war.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Crivitz genehmigt die Eilentscheidung des 2. stellvertretenden Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V vom 29.03.2022 zum Bauantrag BA 211796 für das Bauvorhaben Umbau, Sanierung und Teilabbruch eines Mehrfamilienhauses und Errichtung von 6 Stellplätzen auf dem Flurstück 9, Flur 37 in der Gemarkung Crivitz.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...