Beschlussvorlage - BV LaB GV 193/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In Umsetzung des vom Landkreis Ludwigslust-Parchim erstellten Entwurfs des Schulentwicklungsplanes 2022/23 -2026/27 beabsichtigt der Landkreis Ludwigslust-Parchim abweichend von § 46 Abs. 1 SchulG M-V zur Gewährleistung einer angemessenen Unterrichtsversorgung und gleichmäßigen Auslastung der Schulen Einzugsbereiche per Schuleinzugsbereichssatzung festzulegen. Für die Gemeinde Langen Brütz bleiben die Einzugsbereiche bezüglich Grundschule, Regionale Schule, Kooperative Gesamtschule, Gymnasium und Förderschulen für den Zeitraum vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 wie in der derzeit geltenden Schuleinzugsbereichssatzung bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz stimmt den Planungsabsichten bezüglich der Schuleinzugsbereiche gemäß § 46 Abs. 2 S.2 SchulG M-V zu. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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