Beschlussvorlage - BV Dob GV 466/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeinde Dobin am See hat am 29.01.2015 den Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" mit der Biogasanlage Neues Ufer GmbH unterzeichnet (sh. Anlage).

 

Im Rahmen des Durchführungsvertrages waren mehrere Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes geplant.

 

Die Maßnahme A1 Abbruch der alten Stallanlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück am Cambser Weg in Retgendorf ist erfolgt.

 

Die Maßnahme A3 Heckenpflanzung von 5.450 m² aus einheimischen und standortgerechten Strauch- und Baumarten am Tierhof der Diakonie wurde durch den Vorhabenträger auf dem Flst. 514 der Flur 1 in der Gemarkung Rampe mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Land M-V über Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V) erbracht. Die Schlussabnahme findet im April / Mai 2022 statt.

 

Als Maßnahme A2 sollte im Bereich der alten Stallanlage am Cambser Weg eine Heckenpflanzung erfolgen. Der Standort erwies sich aufgrund der Bodenbeschaffenheit (Lehm) und daraus resultierendem stehenden Wasser als ungünstig. Daher erfolgten die Pflanzungen auf dem "Bolzplatz" der Gemeinde (Flst. 185/79 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf) an der KITA. Aufgrund mangelnder Pflege durch den Vorhabenträger (Biogasanlage Neues Ufer GmbH) sind die Pflanzungen eingegangen und nicht als Ausgleichsmaßnahme A2 anzuerkennen.

Gemäß Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" ist als Maßnahme A 2 eine Hecke aus einheimischen und standortgerechten Strauch- und Baumarten von 500 m² (entspricht einem Kompensationsflächenäquivalent von 1.250 Punkten) festgesetzt.

 

Der Vorhabenträger beantragt nunmehr die Zustimmung der Gemeinde Dobin am See zur Umsetzung der Kompensationsverpflichtung aus der Maßnahme A2 über ein durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock anerkanntes Ökokonto (sh. Anlage) sowie die entsprechende Änderung des Durchführungsvertrages.

 

Der Gemeinde Dobin am See wird vorgeschlagen, der anliegenden Änderung des Durchführungsvertrages zuzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Änderung des Durchführungsvertrages zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "Biogasanlage Diakonie" zwischen der Gemeinde Dobin am See und der Biogasanlage Neues Ufer GmbH zu.

 

2.Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden beauftragt, die Änderung zum Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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