Beschlussvorlage - BV Dob GV 460/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Satzung des B-Planes Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ der Gemeinde Dobin am See ist am 03.04.2008 rechtskräftig geworden. Die Gemeinde Dobin am See beabsichtigte mit der Aufstellung des B-Plans die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung des Tourismus in der Region durch den Ausbau und die Neuordnung der Feriensiedlung.

Im wirksamen F-Plan der Gemeinde Dobin am See sind diese Flächen als Sondergebiet Erholung (Wochenend- und Ferienhäuser) ausgewiesen.

 

Durch die Betreiberin des Ferienparks Retgendorf wurde ein Antrag auf Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“ gestellt.

Mit der beantragten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung eines Wochenendhauses auf dem Flst. 116/36 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf in ein Wohnhaus mit entsprechenden Nebenanlagen geschaffen werden. Dieses Wohnhaus soll zukünftig als Betriebsleiterwohnhaus zum in unmittelbarer Nähe liegenden Ferienpark (VEP Nr. 3 „Feriensiedlung“) genutzt werden.

 

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.09.2021 wurde einer Änderung bereits grundsätzlich zugestimmt.

 

Durch die Antragstellerin / Planer ist eine Vorabstimmung mit dem Landkreis über den Planungsumfang erfolgt.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dobin am See soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Von der Antragstellerin liegt eine unterzeichnete Grundzustimmungserklärung (vorbereitender Städtebaulicher Vertrag) hinsichtlich der Übernahme aller sich durch die Änderung ergebenden Kosten vor.

Ein Städtebaulicher Vertrag wird gesondert geschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See beschließt die Aufstellung einer               1. Änderung des B-Plans Nr. 5 „Feriensiedlung OT Retgendorf Kiefernweg 1 – 13“               der Gemeinde Dobin am See.

Änderungsbereich:Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 116/36

Planungsziel: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur                                                         Umnutzung eines Wochenendhauses in ein                                                                                                   Betriebsleiterwohnhaus mit entsprechenden Nebenanlagen

2.Das Planverfahren soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.               Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4               Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung               gebilligt.

4.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB               und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und               sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.               Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die               nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

5.Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten sind durch die Antragstellerin zu tragen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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