Beschlussvorlage - BV Dob GV 458/22
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 220140
Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen
Gemarkung Liessow, Flur 1, Flst. 128/6 (Ringstraße 11 in Liessow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Zukunftsausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstücken ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Liessow und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 17.04.2022 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211088 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage auf den Flst. 130/3, 130/6, 132/17 der Flur 1 in der Gemarkung Liessow.
Hinweis:
Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert bei der Gemeinde zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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