Beschlussvorlage - BV Pin GV 676/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ist der geprüfte Jahresabschluss durch die Gemeindevertretung zu beschließen und in einem gesonderten Beschluss der Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erteilt dem Jahresabschluss 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Unter Verweis auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, erteilte auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 21.02.2022, dem Jahresabschluss 2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung Pinnow den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016 zu beschließen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2016.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Pinnow erteilt dem Bürgermeister die Entlastung zum Jahresabschluss 2016.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Feststellen des Jahresergebnisses in Höhe von 217.334,88 EUR

Einstellen des Jahresergebnisses in den Ergebnisvortrag 

 

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Anlagen

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