Beschlussvorlage - BV Pin GV 496/20-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptbetriebsplanverfahren Pinnow Nord - Inanspruchnahme eines gemeindlichen Weges
Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 66
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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28.03.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Die Fa. Otto Dörner Kies- und Umwelt M-V GmbH hat einen Antrag zur Klärung der Wegeproblematik auf o.g. Flurstück für das Kieswerk Pinnow Nord gestellt (sh. Anlage Antrag).
Eine Klärung ist nach Aussage der Fa. Dörner bereits im Rahmen des laufenden Verfahrens des Hauptbetriebsplans 2020 - 2022 erforderlich, da die Wegeproblematik Bestandteil der Genehmigung wird (sh. Anlage Begründung).
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.03.2020 wurde beschlossen, für diesen Weg einen Antrag auf Ausweisung als Denkmal beim Landkreis zu stellen, da es sich um den "Alten Crivitzer Landweg", als historische Wegeverbindung handelt. Der entsprechende Antrag wurde gestellt. Die negative Antwort der unteren Denkmalschutzbehörde liegt mit Datum vom 11.01.2021 vor (sh. Anlage). Darin wird mitgeteilt, dass es dem Weg dazu an landschaftsbezogener Bedeutung fehlt, z.B. Hohlweg etc., und auch geschichtliche Zeugnisse am Weg nicht vorhanden sind.
Auch auf weitere Erläuterungen zum Antrag der Gemeinde durch Herrn Remmel (per mail - liegen dem Amt leider nicht vor) wurde durch den Landkreis keine Eintragung in die Denkmalliste des Landkreises vorgenommen (sh. nochmaliges Schreiben in der Anlage).
Mit E-Mail vom 09.02.2022 wurde durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V folgendes mitgeteilt:
Wir haben den Hohlweg im Verlauf des Alten Crivitzer Landweges vor Ort besichtigt und bewertet. Wir stimmen einer Aufnahme in die Denkmalliste angesichts seiner Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit zu. Die Hohlwegstruktur liegt aber nicht mehr in der Gemarkung Pinnow, sondern bereits in Gädebehn. Für diese Gemarkung ist der Bereich als Fundplatz 13 erfasst worden. Seine Lage ist Ihnen im Rahmen des WMS-Dienstes bereits übermittelt worden.
Hinsichtlich des Flurstücks 66 der Flur 1 von Pinnow folgen wir der Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde des LK LUP vom 11.01.2021 sowie vom 26.04.2022, dass die Grundlagen für eine Unterschutzstellung dieses Bereiches als Bodendenkmal nicht gegeben sind.
Nach Rücksprache mit dem Bergamt Stralsund wurde bestätigt, dass im Genehmigungsverfahren für einen bergfreien Bodenschatz der Eigentums- bzw. Zugriffsnachweis für ein Grundstück, das von der Rahmenbetriebsplanung erfasst wird, nicht erforderlich ist. Es wird durch das Bergamt in den Zulassungsbescheiden auf die erforderlichen zivilrechtlichen Voraussetzungen zur Grundstücksverfügbarkeit hingewiesen.
Nach Aussage des Bergamtes wird die Gemeinde Pinnow in Kürze zum neuen Rahmenbetriebsplan beteiligt.
Hierin müssten die Umverlegung des Weges und die Ausgestaltung / Lage der temporären Wegeverlegung enthalten sein. Eine Stellungnahme der Gemeinde kann im Rahmen der Beteiligung erfolgen.
Bei Zustimmung zur zeitweisen Umverlegung des Weges zum Zweck des Kiesabbaus ist ein gesonderter Vertrag mit dem Antragsteller mit Regelungen zur genauen Umverlegung sowie Vergütung für die Grundstücksnutzung abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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506,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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775,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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915,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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712,3 kB
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