Beschlussvorlage - BV Pin GV 674/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Grundstückszufahrt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.03.2022
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 81/21 hat einen Antrag auf Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 Metern gestellt.
Einer Breite von 5 Metern stehen keine Vorgaben entgegen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den in der Beschlussvorlage aufgeführten Bedingungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow empfiehlt dem Bürgermeister dem Antrag auf Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 Metern, in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flst. 81/21 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:
- Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rund- oder Tiefbordstein zu setzen (falls noch nicht vorhanden) und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
- Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
105,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
