Beschlussvorlage - BV Pin GV 673/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Errichtung eines Metallzaunes im Vorgartenbereich mit einer Höhe von 1,00 m geplant (sh. Antragsunterlagen). Von der Festsetzung zur Einfriedung hinsichtlich Zaunmaterial wird eine isolierte Abweichung beantragt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 17 „Wohnbebauung Am Mühlensee“.

Gemäß B-Plan ist zu Einfriedungen folgendes festgesetzt:

Als Einfriedungen im Vorgartenbereich sind nur Hecken mit heimischen Laubgehölzen (keine Nadelgehölze), Holzzäune und Mauern bzw. Feldsteinmauern zulässig. Diese Zäune und Hecken dürfen im Mittel max. 1,20 m hoch sein, davon ausgenommen sind Mauern. Mauern sind im Mittel nur 0,8 m hoch zulässig.

 

Nach § 67 Abs. 1 LBauO M-V können Abweichungen zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Absatz 1 vereinbar sind.

Das heißt, gemäß § 3 Absatz 1 sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

 

Das ist vorliegend der Fall.

Gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur isolierten Abweichung für die Errichtung eines Metallzaunes mit einer Höhe von 1,00 m auf dem Flst. 398/7 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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