Informationsvorlage - BV Cri SV 223/20-04

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 „ Altenheim Elim“ gefasst.

Durch den Vorhabenträger wurde ein Vorentwurf der Planung erarbeitet.

 

Vorrangig ist die Erweiterung des bestehenden Altenheims im GF 1 (Fläche für Gemeinbedarf 1) als Pflegezentrum geplant. Das mit zwei/drei Vollgeschossen in kubischer Bauform zu errichten (Quader mit Flachdach). Festsetzungen zur Fassadengestaltung (bspw. Farbe, Material) sind nicht enthalten. Die Höhe der Gebäude kann bis max. 12,00 m über anstehendem Gelände betragen. Die bestehenden Gebäude besitzen eine Höhe von 13,16 m und 14,32 m über dem anstehende Gelände.

 

Der Vorhabenträger plant im GF 2 Einrichtungen für Senioren und Kirche. Die Gebäude sollen mit drei Vollgeschossen in kubischer Bauform errichtet werden (Quader mit Flachdach). Festsetzungen zur Fassadengestaltung (bspw. Farbe, Material) sind nicht enthalten. Die Höhe der Gebäude kann bis 11,50 m über anstehendem Gelände betragen; das anstehende Gelände steigt in östlicher Richtung an. Die geplante Ausweisung als Fläche für Gemeinbedarf ermöglicht die Errichtung von gemeinwohlorientieren baulichen Anlagen auf 80 Prozent der Fläche.

 

Weiterhin soll ein Sinnesgarten angelegt und Stellplatzflächen entlang der privaten Verkehrsfläche errichtet werden.

 

Im Bauausschuss wurden bereits in vergangenen Sitzungen über den Vorentwurf beraten. Insbesondere die Festsetzungen zur Anzahl der Vollgeschosse, der Dachform, der Fassadengestaltung und der Gesamthöhe der Gebäude in der Fläche für Gemeinbedarf 2 (GF 2) wurden thematisiert und kritisch betrachtet. Daraufhin wurden die vorgebrachten Änderungen eingearbeitet.

 

Der Vorentwurf liegt zur Bestätigung durch die Stadt Crivitz vor. Nachfolgend werden die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf beteiligt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Empfehlung:

1. Die Stadt Crivitz bestätigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 14

„Altenheim Elim“.

 

2. Die Stadt Crivitz beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 i.V.m. §3 Absatz 1 BauGB durchgeführt wird.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 BauGB erfolgt durch eine öffentliche Auslegung.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...