Beschlussvorlage - BV Cri SV 524/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14Altenheim Elim“ unter dem folgenden Planungsziel gefasst.

 

Planungsziel ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Altersheims, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen / Mehr-

Generationenwohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen.

 

Die Stadt Crivitz möchte im B-Plan Wohnbauflächen und Flächen für Gemeinbedarf festsetzen und somit Raum für das Projekt schaffen.

 

Um diese Ziele im geplanten Verfahrensgebiet zu verwirklichen, beabsichtigt die Stadt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger.  Der vom Vorhabenträger eingereichte Entwurf wurde ergänzt und angepasst.

 

Die Kosten des Planverfahrens werden auf den Vorhabenträger übertragen, wobei die Stadt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben frei in ihren Beurteilungen und Gestaltungsmöglichkeiten bleibt.

 

Die Anlage 2 Zusammenfassung Konzept wurde entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf angepasst.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 14Altenheim Elim“ mit dem Vorhabenträger in der vorliegenden Form abzuschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden der Stadt bis auf die Verwaltungskosten durch den Vorhabenträger erstattet.

 

 

 

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Anlagen

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