Beschlussvorlage - BV Cri SV 519/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 211514
Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller und ohne Dachgeschossausbau und eines Doppelcarport als Fertigteil
Gemarkung Wessin, Fl 3, Flst 73(Crivitzer Str. 1, Wessin)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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17.03.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller und ohne Dachgeschossausbau und eines Doppelcarport als Fertigteil geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der 1. Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Wessin und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Nach § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das
Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das ist vorliegend der Fall.
Die Zufahrt zum Grundstück muss gesondert bei der Stadt Crivitz beantragt werden.
Für die Errichtung des Doppelcarport ist gemäß der Satzung ein Ausgleich zu erbringen.
Die OTV Wessin hat empfohlen, dass Einvernehmen zu erteilen*/ nicht zu erteilen*.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 21.04.2022 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211514 für den Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller und ohne Dachgeschossausbau und eines Doppelcarport als Fertigteil auf dem Flurstück 73, Flur 3 in der Gemarkung Wessin zu erteilen.
Änderungen an der bestehenden Zufahrt zum Grundstück müssen gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz beantragt werden.
Gemäß der Satzung ist für jede Garage / Carport bzw. je 3 befestigte Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Die Pflanzung ist in der nach Baubeginn folgenden Pflanzperiode umzusetzen. Die Realisierung ist der Stadt Crivitz schriftlich anzuzeigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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