Beschlussvorlage - BV Cri SV 514/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 9 Abs. 1 BrSchG-MV führt der Landkreis Ludwigslust-Parchim aktuell eine Bewertung und Einstufung von Gemeindefeuerwehren aus kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu „Feuerwehren mit besonderen Aufgaben“  durch.  In der Vergangenheit gab es bei den Feuerwehren eine Unterscheidung zwischen Feuerwehren mit Grundausstattung, Stützpunktfeuerwehren sowie Schwerpunktfeuerwehr. Aufgrund einer Änderung des Brandschutzgesetzes erfolgt nun die o.g. Neubewertung als „Feuerwehren mit besonderen Aufgaben“. Hierzu erfolgte bereits eine Antragsstellung über das Amt Crivitz, da die Feuerwehr der Stadt Crivitz die geforderten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits als ehemalige Schwerpunktfeuerwehr erfüllt hat.

Die Stellungnahme des Landkreises vom 17.02.2022 bestätigt dies, und es wird abschließend um einen Beschluss der Stadtvertretung gebeten, wodurch die Einstufung der Feuerwehr als „Feuerwehr mit besonderen Aufgaben“ befürwortet und die Bereitstellung der damit erforderlichen Ressourcen zugesagt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt für die Feuerwehr Crivitz die Antragstellung auf Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben und sichert die Bereitstellung der hierzu erforderlichen Ressourcen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der bereits bestehenden Technik und vorheriger Einstufung als Schwerpunktfeuerwehr sind nach aktuellem Stand keine höheren Ausgaben für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich. 

 

 

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Anlagen

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