Beschlussvorlage - BV LaB GV 189/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für die Sanierung der Steganlage an der Badestelle in Langen Brütz ist ein Vergabeverfahren durchgeführt worden.

Der Planansatz im HHPl 2022 betrug 18.000 €. Mit der Ausschreibung wurde der Planansatz überschritten.

 

Es werden weitere Mittel in Höhe von 4.658,20 € benötigt.

 

Das Defizit kann über eine maßnahmengebundenen Spende in Höhe von 5.000 € gedeckt werden, die dem Bürgermeister zugesagt wurde.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Langen Brütz ist geregelt, dass die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V entscheiden darf.

 

Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ergibt sich aus dem Überschreiten des Mittelansatzes der HHPl und des erforderlichen Vergabebeschusses.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt, die maßnahmengebundene Spende von 5.000 € für die Sanierung der Steganlage an der Badestelle am Cambser See Badestelle anzunehmen und als überplanmäßige Ausgabe zur Deckung des Defizites von 4.658,20 € in der Finanzierung zu verwenden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten von 18.000 € sind im Haushalt unter 55102.096 eingestellt. Die Investition wird bis zu 10.000 € aus Fördermitteln finanziert. Die überplanmäßige Ausgabe wird aus einer maßnahmengebundenen Spende für die Badestelle am Cambser See gedeckt.

 

 

 

 

 

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