Beschlussvorlage - BV Cri SV 505/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 beschlossen, um die Errichtung der Windenergieanlagen im geplanten Windeignungsgebiet Wessin zu steuern.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde erarbeitet. Im nächsten Schritt sind die Leistungen der Erarbeitung des Entwurfs der Planung bis zum Satzungsbeschluss auszuschreiben. Immissionsprognosen sind nicht Bestandteil.

Ebenso soll die Leistung des Umweltberichtes mit Kartierung der Biotope und der Brut-, Zug- und Rastvögel Bestandteil der Ausschreibung werden.

 

Aufgrund des engen Zeitrahmens und der Sitzungstermine, ist zur zeitnahen Vergabe der Leistungen Anfang April die Ermächtigung der Bürgermeisterin und ihrem Stellvertreter zur Auftragsvergabe notwendig.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Bürgermeisterin und ihren Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel Teilbereich Wessin“, mit Umweltbericht und naturschutzfachlichen Gutachten, einschließlich der Biotopkartierung und Kartierung der Brut-, Zug- und Rastvögel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten Erarbeitung der Planunterlagen mit Umweltgutachten und für die Kartierungen stehen im Produkt/Produktsachkonto 11402/5625 zur Verfügung.

 

 

 

 

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