Beschlussvorlage - BV Cri SV 511/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die aktuelle Verfahrensweise mit Anträgen auf Grundstückszufahrten der Bauherren zeigt sich als sehr langwierig und aufwendig. Da die Anträge erst im Amt bearbeitet, dann im Bauausschuss beraten und anschließend von der Stadtvertretung beschlossen werden, vergehen oftmals viele Wochen bis die Antragsstellenden einen Bescheid erhalten. Weiterhin ist diese Vorgehensweise aufwändig für das Amt und erhöht die Tagesordnungspunkte der jeweiligen Gremien.

 

Daher wird folgende Änderung der Verfahrensweise vorgeschlagen.

 

Für Erstzufahrten bis zu einer Breite von 5 Metern und ohne Besonderheiten wird die Zuständigkeit auf das Amt übertragen. Dabei werden die nachstehenden Voraussetzungen beibehalten und situativ ergänzt oder verringert. (den örtlichen Gegebenheiten angepasst wenn z.B. ein Rundbordstein vorhanden ist). Ferner werden Vorgaben aus Satzungen oder Bebauungsplänen (z.B. Anzahl- und Breitenbeschränkungen) eingehalten und umgesetzt.

 

Folgende Voraussetzungen werden grundsätzlich aufgeführt:

 

  1. Die Kosten zur Herstellung der Zufahrt gehen vollständig zu Lasten des Antragstellers

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein zu setzen.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Stadt Crivitz, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

 

Handelt es sich nicht um Erstzufahrten oder wird eine Breite von mehr als 5 Metern beantragt, wird der Antrag im Bauausschuss beraten und anschließend durch die Bürgermeisterin freigegeben.

 

Anträge auf Baustellenzufahrten werden in die Verantwortung des Amtes gegeben. Dabei werden die Baustellenzufahrten unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

-          Die Baustellenzufahrt sollte so klein wie möglich errichtet werden

-          Die Fahrbahn, sowie der Gehweg (wenn vorhanden) ist ständig sauber zu halten.

-          Es ist eine Fotodokumentation vor, während und nach der Baumaßnahme zu führen

-          Schäden an der Fahrbahn oder dem Gehweg (wenn vorhanden) müssen dem Amt unverzüglich mitgeteilt werden

 

Die Bürgermeisterin wird vom Amt über jede genehmigte Zufahrt informiert.

 

Mit dieser Verfahrensweise können alle Beteiligten entlastet werden ohne dabei Qualitätsverluste hinnehmen zu müssen. Des Weiteren wird die Genehmigungszeit für die Bürger um mehrere Wochen verkürzt und somit bürgerfreundlicher. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Verfahrensweise bei Anträgen auf Grundstückszufahrten wie folgt zu ändern:

 

Die Entscheidung über Erstzufahrten bis 5 Meter Breite und ohne Besonderheiten, sowie Baustellenzufahrten werden dem Amt übertragen. Entscheidungen die keine Erstzufahrten oder eine Breite von mehr als 5 Metern betreffen, werden im Bauausschuss beraten und durch die Bürgermeisterin entschieden. Die Bürgermeisterin wird über jede genehmigte Zufahrt informiert.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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