Beschlussvorlage - BV Cri SV 161/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses in Radepohl, An der Dorfstraße (Stadt Crivitz). Das Grundstück 137/2 soll geteilt werden. Der Bauherr möchte im Bauvorbescheid klären, ob er ein Wohnhaus im Bungalowstil an der Stelle auf dem zukünftigen Grundstück errichten kann. Die Lage des Gebäudes ist im Lageplan skizziert.

 

 

Die Zulässigkeit der im Vorbescheid zu klärenden Fragen richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Bebauung mit einem Wohnhaus im Bungalowstil (Gem. Radepohl, Flur 1, Flurstück 137/2) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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