Beschlussvorlage - BV Cri SV 159/15

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses in der Eichholzstraße 66 in Crivitz. Das vorhandene Wohnhaus soll abgebrochen und ein neues Wohnhaus errichtet werden. Das Dach wird als Walmdach mit einer Neigung von 30 Grad geplant.

 

Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (Gem. Crivitz, Flur 30, Flurstück 28/4) zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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