Informationsvorlage - IV Cri SV 504/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 14.12.2021 wurde mit dem Landkreis LWL-PCH die Leistungsverhandlung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 durchgeführt und Ziele für den Verhandlungszeitraum festgelegt. Mehrbedarfe an Stunden wurden für die Öffnungszeiten 5h/Wo anerkannt.

In die Berechnung der Entgelte wurde die aktuelle Betriebserlaubnis (BE) berücksichtigt:30 Kinder. 95% der BE wird als Grundlage für die Berechnung der Sachkosten genommen.

Es wurden die Kosten für die Leitung (0,185 VZÄ), die Erzieher (2,861 VZÄ) und das technische Personal (0,354 VZÄ) anerkannt. Es werden Kosten für Abschreibungen, außerdem für die Fachberatung, Fortbildung, sonstige Kosten des Personals, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit anerkannt. Sämtliche Sachkosten wurden besprochen und geeint.

Die Anschaffung der Beantragten Stehwippe (2000€), Schlafpodeste (2000€) und Rollläden für den Gruppenraum (1575,08€) wurde zugestimmt.

Somit wurden Gesamtausgaben in Höhe von 256.275,43€ anerkannt.

Es gelten ab dem 01.01.2022 folgende Entgelte für einen Kitaplatz:

Ganztags754,60

Teilzeit514,83

Halbtags394,94  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: kein Beschluss

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Die verhandelten Kosten sind im Haushalt 2022 aufgenommen.

 

 

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