Informationsvorlage - IV Cri SV 503/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Am 16.12.2021 wurde mit dem Landkreis LWL-PCH die Leistungsverhandlung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 durchgeführt und Ziele für den Verhandlungszeitraum festgelegt. Mehrbedarfe an Stunden wurden für die Öffnungszeiten 11,25h/Wo, für die Raumsituation 30h/Wo und  18h/Wo für Qualitätsmanagement anerkannt. Die anerkannten Mehrbedarfe müssen zur nächsten Leistungsverhandlung strukturell und inhaltlich nachgewiesen werden.

In die Berechnung der Entgelte wurde die aktuelle Betriebserlaubnis (BE) berücksichtigt:280 Kinder. 95% der BE wird als Grundlage für die Berechnung der Sachkosten genommen.

Es wurden die Kosten für die Leitung (1,431 VZÄ), die Erzieher (8,810 VZÄ) und das technische Personal (3,083VZÄ) anerkannt. Es werden Kosten für Abschreibungen, außerdem für die Fachberatung, Fortbildung, sonstige Kosten des Personals, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit anerkannt. Sämtliche Sachkosten wurden besprochen und geeint.

Somit wurden Gesamtausgaben in Höhe von 961.163,37€ anerkannt.

Es gelten ab dem 01.01.2022 folgende Entgelte für einen Hortplatz:

Ganztags329,80

Teilzeit222,02

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: kein Beschluss

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Die verhandelten Kosten sind im Haushalt 2022 aufgenommen.

 

 

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