Informationsvorlage - IV Cri SV 502/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Herr Hartmut Paulsen hat am 17.08.2020 sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt und ist somit aus dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz ausgeschieden. 

Eine Nachbesetzung ist nicht erfolgt.

 

Am 22.11.2021 hat Herr Andreas Rüß, Fraktionssvorsitzender  CWG, einen Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung gemäß § 29 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V i. v. m § 4 Abs. 1 Geschäftsordnung der Stadt Crivitz eingereicht, in welchem die Neuwahl der Mitlgieder der Stadtvertretung der Stadt Crivitz in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz benantragt wirde. Dieser Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen/0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.

 

Somit ist eine Neuwahl erforderlich.

 

Gemäß § 132 Kommunalverfassung M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretungen.

Die Entsendung weiterer Mitglieder der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Gemeinden  mit mehr als 1.000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied, Gemeinden mit 2.000 bis 3.000 Einwohner entsenden  2 weitere Mitglieder, Gemeinden mit 3.000 bis 4.000 Einwohner entsenden 3 weitere Mitglieder und Gemeinden mit 4.000 bis 6.000 Einwohner entsenden 4 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung.

Entsprechend den Regelungen des § 132 i.V.m. § 171 Kommunalverfassung M-V setzt sich der Amtsausschuss des Amtes Crivitz wie folgt zusammen:

Gemeinde BanzkowBürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde BarninBürgermeister

Gemeinde BülowBürgermeister

Gemeinde CambsBürgermeister

Stadt CrivitzBürgermeister und 4 Stadtvertreter

Gemeinde DemenBürgermeister

Gemeinde Dobin am SeeBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde FriedrichsruheBürgermeister

Gemeinde GnevenBürgermeister

Gemeinde Langen BrützBürgermeister

Gemeinde LeezenBürgermeister und 2 Gemeindevertreter

Gemeinde PinnowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde PlateBürgermeister und 3 Gemeindevertreter

Gemeinde Raben SteinfeldBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde SukowBürgermeister und 1 Gemeindevertreter

Gemeinde TrammBürgermeister

Gemeinde ZapelBürgermeister

 

Insgesamt:17 Bürgermeister und 15 Gemeindevertreter

 

 

Gemäß § 2 der Hauptsatzung des Amtes Crivitz hat jedes weitere Mitglied im Amtsausschuss einen persönlichen Stellvertreter.

Die Stadtvertretung hat daher 4 weitere Mitglieder für den Amtsausschuss und 4 persönliche Stellvertreter zu wählen.

 

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und deren Stellvertreter werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist hierfür das d‘Hondtsche Höchstzahlverfahren anzuwenden.

 

Die Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften können Vorschlagslisten mit je 4 Bewerbern für ein weiteres Mitglied im Amtsausschuss und für 4 persönliche Stellvertreter erstellen.

 

Wahlgang

Die Stadtvertretung kann sich auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

Über die Wahlvorschlagslisten wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Stadtvertreters geheim abgestimmt. Die Bürgermeisterin hat ihre Stimme offen abzugeben. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 0,5, 1,5, 2,5, 3,5, 4,5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenden Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Das Mandat des Bürgermeisters ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

 

Beispiel:

Angenommen, eine Gemeinde kann den Bürgermeister und drei weitere Gemeindevertreter entsenden. Ferner angenommen, die Gemeindevertretung besteht aus den Fraktionen A, B und C. Die Liste der Fraktion A erreicht 7 Stimmen, die Liste der Fraktion B 5 Stimmen und die Liste der Fraktion C 1 Stimme. Die Ermittlung der Höchstzahlen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

 

 

 

 

 

 

 

Teiler

Fraktion A

Fraktion B

Fraktion C

 

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

Stimmen

Höchst­zahl

0,5

14

1

10

2

2

6

1,5

4,67

3

3,33

4

0,67

 

2,5

2,8

5

2

6

0,4

 

3,5

2

6

1,43

 

0,29

 

4,5

1,56

9

1,11

 

0,22

 

5,5

1,27

 

0,91

 

0,18

 

Angenommen, der Bürgermeister hat für die Liste der Fraktion B gestimmt. Dann erhält er die Höchstzahl 2. Daneben erhält die Fraktion B für die Höchstzahl 4 einen weiteren Sitz. Die Fraktion A erhält für die Höchstzahlen 1 und 3 zwei Sitze. Ein Stellvertretermandat erhält die Fraktion A für die Höchstzahl 5. Bezüglich der Höchstzahlen 6 und 7 entscheidet das Los. 

   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

 

 

 

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