Beschlussvorlage - BV Cri SV 497/22

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Durch Bürger wurde der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Parchimer Straße geäußert. Die Stadtvertretung hatte bei der Beschlussfassung zur Parksituation ebenfalls um Prüfung bezüglich einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gebeten.

Durch die Straßenverkehrsbehörde wurde vorgeschlagen die Gartenstraße und die Mauerstraße mit einzubeziehen und eine Tempo 30-Zone auszuweisen.

Für die Antragstellung ist ein Beschluss notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Amt Crivitz wird beauftragt einen Antrag auf Ausweisung einer Tempo 30-Zone für den Bereich der Parchimer Straße (im Abschnitt Große Straße bis Breite Straße), Gartenstraße und Mauerstraße (im Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis Parchimer Straße) bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwiglust-Parchim zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

ca. 400 € für Verkehrszeichen

 

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Anlagen

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