Beschlussvorlage - BV LaB GV 188/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210322
Ersatzneubau Einfamilienhaus und Garage
Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, Flst. 9/3, 9/5, 9/6 (Kleefelder Str. 26 a in Langen Brütz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Langen Brütz
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Entscheidung
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16.02.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf o.g. Flurstücken ist der Ersatzneubau eines Einfamilienhauses und Garage geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das ist vorliegend der Fall.
Gemäß § 6 (1) LBauO MV sind vor Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen freizuhalten. Diese müssen nach § 6 (2) LBauO MV auf dem Grundstück selbst liegen. Abstandsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden. Vorliegend ist eine Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 9/2 (ebenfalls im Eigentum des Antragstellers) erforderlich. Dies erfolgt über den Landkreis.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 28.02.2022 erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid BV 210322 für den Ersatzneubau eines Einfamilienhauses und Garage auf den Flst. 9/3, 9/5, 9/6 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.
Hinweis:
Eine evtl. erforderliche Baulast ist über den Landkreis zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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