Beschlussvorlage - BV Dob GV 452/21
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum Lückenschlussausbau Sperberweg - Ruger Moor in Retgendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Matthias Beresowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dobin am See
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Gemeinde Dobin am See
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Entscheidung
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09.02.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Gemäß der Stellungnahme zum B-Plan Nr.1 Retgendorf, 2. Bauabschnitt „Ruger Moor“ durch die Verkehrsbehörde des Landkreises LUP sowie der Anfragen der angrenzenden Anlieger des Sperberweges ist nach wie vor durch die Gemeinde zu entscheiden, ob der Lückenschluss zwischen Ausbauende Sperberweg (Kita) und dem Wohngebiet Ruger Moor (Abschnitt von ca. 60 m) realisiert wird oder nicht.
Gemäß § 8 Kommunalabgabengesetzt (KAG M-V) in Verbindung mit § 127 Baugesetzbuch (BauBG) sowie der geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Dobin am See sind die durch den Ausbau bzw. die Erweiterung der Straße (Anlage Lückenschluss) entstehenden Kosten auf die bevorteilten der Baumaßnahme aufzuteilen.
Gemäß Angebot der WESTA BAU vom 12.08.2021 eingereicht über die IVS II UG an die Gemeinde betragen die Kosten für den Ausbau ca. 52.000 € (Kostensteigerungen nicht berücksichtigt).
Aufgrund der Regelung, dass mindesten 10 % der beitragsfähigen Kosten Gemeinde Anteil sind und die Gemeinde zusätzlich selbst Anliegergrundstücke an diesem Straßenabschnitt besitzt, ist davon auszugehen, dass auf die Gemeinde bei Realisierung der Maßnahme ca. 50 % (ca. 26.000 €) der Erschließungsbeiträge entfallen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Dobin am See beschließt auf ihrer Sitzung den Grundsatzbeschluss zum Lückenschlussausbau Sperberweg – Ruger Moor in Retgendorf zu bestätigen und die Anlage (neuer Straßenabschnitt) gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Dobin am See umzulegen.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung entsprechende Mittel zur Realisierung dieser Maßnahme in den HH 2022 der Gemeinde einzustellen.
