Beschlussvorlage - BV Dob GV 448/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Besitzer des Grundstückes in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 15/6 hat einen Antrag auf eine Grundstückszufahrt  mit einer Breite von 3,50 Meter beantragt. Das Grundstück verfügt aktuelle über keine Zufahrt. Die Breite widerspricht keinen Vorgaben.

 

Der Bürgermeister hat dem Antrag im Rahmen einer Eilentscheidung zugestimmt.

 

Die Eilentscheidung war notwendig, da die Antragssteller über keine Zufahrt verfügen und noch in diesem eine errichtet werden soll.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dobin am See bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, dem Antrag auf eine 3,50 Meter breite Grundstückszufahrt für das Grundstück in der Gemarkung Retgendorf, Flur 1, Flurstück 15/6 unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

  1. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.

 

  1. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.

 

  1. Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.

 

  1. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

  1. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten gehen zu Lasten des Antragsstellers

 

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Anlagen

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