Informationsvorlage - IV Cri SV 493/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Am 20.10.2021 wurde mit dem Landkreis LWL-PCH die Leistungsverhandlung für die Zeit vom 01.11.2021 – 31.10.2022 durchgeführt und Ziele für den Verhandlungszeitraum festgelegt. Mehrbedarfe an Stunden wurden für die Öffnungszeiten 15h/Wo, die Teamleiter 6h/Wo und Eingewöhnungszeit für Krippenkinder 5,7h/Wo anerkannt. Die anerkannten Mehrbedarfe müssen zur nächsten Leistungsverhandlung strukturell und inhaltlich nachgewiesen werden.

Am 10.01.2022 fand die Entgeltverhandlung für den o.g. Zeitraum mit dem Entgeltverhandler in Form einer Telefonkonferenz statt.

In die Berechnung der Entgelte wurde die aktuelle Betriebserlaubnis (BE) berücksichtigt: 62 KK, 150 KG gesamt 212 Kinder. 95% der BE wird als Grundlage für die Berechnung der Sachkosten genommen.

Es wurden die Kosten für die Leitung (1,109VZÄ), die Erzieher (23,726VZÄ) und das technische Personal (3,387VZÄ) anerkannt. Es werden Kosten für Abschreibungen, außerdem für die Fachberatung, Fortbildung, sonstige Kosten des Personals, Arbeitsmedizin und Arbeitssichertheit anerkannt. Sämtliche Sachkosten wurden besprochen und geeint.

Die Glasversicherung für das Krippengebäude wurde nicht anerkannt, da es nach Ansicht des Entgeltverhandlers keine betriebsnotwendigen Ausgaben sind.

Somit wurden Gesamtausgaben in Höhe von 1.958.205,18€ anerkannt.

Es gelten ab dem 01.11.2021 folgende Entgelte:

Krippe: GT 1.203,68€                   Kindergarten: 751,53€

             TZ     774,45€                                          503,15€

             HT     559,83€                                          378,97€

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: kein Beschluss

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Die verhandelten Kosten sind im Haushalt 2022 aufgenommen.

 

 

Loading...