Beschlussvorlage - BV Cri SV 475/21-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadt Crivitz hat den Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan gefasst, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG Wessin (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM) zu steuern.

 

Die im Genehmigungsverfahren zur Errichtung von 20 WKA vorgetragenen Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden fachplanerisch bewertet und in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Dargestellt wird im vorliegenden Vorentwurf somit ein Sondergebiet Windenergie, welches auf dem aktuellen Kenntnisstand beruht. 

 

Der Vorentwurf liegt zur Bestätigung durch die Stadt Crivitz vor. Nachfolgend werden die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf beteiligt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Crivitz bestätigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15 „ Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Wessin.
  2. Die Stadt Crivitz beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) i.V.m. §3(1) BauGB durchgeführt wird.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §3(1) BauGB erfolgt durch eine öffentliche Auslegung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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