Beschlussvorlage - BV Pin GV 667/21
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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18.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.01.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow ist seit dem 15.06.2006 wirksam.
Die Gemeinde Pinnow beabsichtigt im Bereich des Kieswerkes Pinnow Süd die Errichtung einer Photovoltaikanlage durch eine Vorhabenträgerin. Dazu wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ gefasst.
Die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans befindlichen Flächen sind derzeit als Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Baubeschränkungsgebiet) – Kiesabbau-, als Wasserfläche und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Gemäß § 8 (3) BauGB ist der Teilflächennutzungsplan im Parallelverfahren den Planungszielen anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow.
Die Flurstücke 298/5 und 310/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 280, 298/3, 308/2, 309/2 und 310/5 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow (derzeit als Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Baubeschränkungsgebiet) – Kiesabbau-, als Wasserfläche und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen) sollen als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.
- Die Gemeinde Pinnow bestätigt den Entwurf zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow.
Die Gemeinde Pinnow beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über eine öffentliche Auslegung erfolgen soll.
- Der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Pinnow sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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380,4 kB
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