Beschlussvorlage - BV Pin GV 666/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Gemeinde Pinnow liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PVA) vor.

Es wurden duch den Antragsteller Nachweise zur Flächenverfügbarkeit, finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Grundzustimmungserklärung sowie Planunterlagen vorgelegt.

 

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PVA zu schaffen.

Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 16,9 ha.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aufgrund dessen, dass PVA baugenehmigungspflichtig sind und aufgrund der Außenbereichslage, kann das Planungsrecht nur über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan hergestellt werden.

Der vorhabenbezogene B-Plan wird im 2-stufigen Planverfahren aufgestellt. Es ist ein Umweltbericht anzufertigen.

 

Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow ist daher im Parallelverfahren zu ändern.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd im Regelverfahren nach § 12 BauGB nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 16,9 ha und befindet sich südlich der Ortschaft Pinnow im Bereich des Kieswerks Pinnow Süd. Der Geltungsbereich grenzt nördlich an den Kiessee und das Kieswerk, östlich an das Kieswerk und Wohnbebauung, südlich an das Kieswerk und westlich an den Kiessee.

Es werden die Flurstücke 298/5 und 310/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 280, 298/3, 308/2, 309/2 und 310/5 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow einbezogen.

Planungsziel:

Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage.

 

  1. Die Grundzustimmungserklärung der Antragstellerin wird angenommen. Durch die Vorhabenträgerin sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Änderung des Teilflächennutzungsplans auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch die Vorhabenträgerin ebenso auf eigene Kosten.

 

  1. Zwischen der Gemeinde Pinnow und der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB (Durchführungsvertrag) abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.

 

  1. Die Gemeinde Pinnow bestätigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Photovoltaik Kieswerk Pinnow Süd“.

Die Gemeinde Pinnow beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über eine öffentliche Auslegung erfolgen soll.

 

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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