Beschlussvorlage - BV Pin GV 648/21-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Straßenname und Hausnummern in der Wochenendhaussiedlung "Am See" in Pinnow - Teilbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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18.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.01.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Bereits im Jahr 2018 wurde über die Vergabe neuer Straßennamen im Wochenendhausgebiet Pinnow Am See beraten. Es gab daraufhin eine Unterschriftensammlung der Nutzer und Eigentümer und ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Nunmehr liegt ein Antrag auf Vergabe einer Hausnummer für das Flst. 151/33 vor. Für dieses Flurstück wurde die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt.
Derzeit sind in dieser Stichstraße alle Grundstücke mit der Bezeichnung Am See 61 im Kataster hinterlegt. Die Hausnummernzusätze a bis j sind in ungeordneter Reihenfolge vermutlich durch die Nutzer selber vergeben worden.
Seitens der Verwaltung wurde der ursprüngliche Vorschlag der Straßenumbenennung wieder aufgegriffen, um die Gemeinde vor Haftungsansprüchen (Auffindbarkeit durch Rettungskräfte) zu schützen
In einem ersten Schritt wurde vorgeschlagen, die Bezeichnung „Seestraße“ bis zur B 321 zu verlängern. Damit könnte für die beantragte Hausnummer die Bezeichnung Seestraße 93 vergeben werden.
Dieser Vorschlag wurde durch die Gemeinde abgelehnt. Es soll lediglich eine Umbenennung der Stichstraße mit allen bisherigen Grundstücken (Am See 61) erfolgen.
Alle Verwaltungskosten, die den Eigentümern / Mietern im Amt Crivitz entstehen (Ummeldung im Einwohnermeldeamt, Ummeldung Gewerbe), werden nicht in Rechnung gestellt.
Wichtige Träger öffentlicher Belange (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Versorgungsträger, Postzustellbetriebe etc.) werden durch das Amt von der Neuordnung der Hausnummern zum Stichtag informiert.
Andere Gebühren und Auslagen werden nicht erstattet, da es hierfür keine Entschädigungsregelung gibt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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570 kB
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