Beschlussvorlage - BV Pin GV 666/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Gemeinde Pinnow liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PVA) vor.

Es wurden duch den Antragsteller Nachweise zur Flächenverfügbarkeit, finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Grundzustimmungserklärung sowie Planunterlagen vorgelegt.

 

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PVA zu schaffen.

Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 16,9 ha.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aufgrund dessen, dass PVA baugenehmigungspflichtig sind und aufgrund der Außenbereichslage, kann das Planungsrecht nur über einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan hergestellt werden.

Der vorhabenbezogene B-Plan wird im 2-stufigen Planverfahren aufgestellt. Es ist ein Umweltbericht anzufertigen.

 

Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Pinnow für den Bereich Pinnow ist daher im Parallelverfahren zu ändern.

 

 

 

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Anlagen

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