Beschlussvorlage - BV Pin GV 661/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Herstellung einer Bauzufahrt in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephan Buchs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.01.2022
|
Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Gründstückes Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/22 hat einen Antrag auf Verbreiterung der vorhandenen Grundstückszufahrt gestellt (3 Meter vorhanden). Die geplante Zufahrt soll 5 Meter betragen. Der B-Plan lässt diese Verbreiterung zu.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den in der Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt dem Antrag auf Verbreiterung der Zufahrt auf 5 Meter für das Grundstück in der Gemarkung Petersberg, Flur 1, Flurstück 81/22 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen (falls noch nicht vorhanden) und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- oder Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Pinnow, sowie das Amt Crivitz behalten sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
554 kB
|
