Beschlussvorlage - BV Pin GV 662/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Abstellraum geplant (sh. Anlage).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geschlossenen Ortschaft Godern und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden

Das ist vorliegend der Fall.

Es liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 01.02.2022 erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211454 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Abstellraum auf dem Flst. 242 der Flur 1 in der Gemarkung Godern.

Hinweise:

Die Zufahrt ist gesondert bei der Gemeinde Pinnow zu beantragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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