Beschlussvorlage - BV Dob GV 449/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist der Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Geländeaufschüttung geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Alt Schlagsdorf und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der Außenbereichssatzung ist ein Vorhaben zulässig, wenn folgende Festsetzungen eingehalten werden:

-          Die Bauflucht der vorhandenen Bebauung ist aufzunehmen.

-          Die Bebauung hat traufseitig zur Straße zu erfolgen.

-          Es sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser zulässig.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Gemäß Außenbereichssatzung sind für jedes Wohngebäude 2 Bäume zu pflanzen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind spätestens in der auf die Versiegelung folgenden Pflanzperiode zu verwirklichen.

Durch die geplante Aufschüttung darf es zu keiner Beeinträchtigung Dritter insbesondere durch abfließendes Niederschlagswasser kommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 22.01.2022 erforderlich. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Geländeaufschüttung auf dem Flst. 59/9 der Flur 1 in der Gemarkung Alt Schlagsdorf.

Auflage:

Gemäß Außenbereichssatzung sind für jedes Wohngebäude 2 Bäume zu pflanzen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind spätestens in der auf die Versiegelung folgenden Pflanzperiode zu verwirklichen.

Durch die geplante Aufschüttung darf es zu keiner Beeinträchtigung Dritter insbesondere durch abfließendes Niederschlagswasser kommen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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