Beschlussvorlage - BV Cri SV 486/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 211498
Errichtung eines 40,84 m - Funkmastes
Gemarkung Crivitz, Fl 24, Flst 2/8 (19089 Crivitz, Schweriner Chaussee)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Priehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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20.01.2022
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wessin der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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20.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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20.01.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Auf dem o. g. Flurstück ist die Errichtung eines 40,84 m hohen Funkmastes geplant (sh. Antragsunterlagen).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.
Das ist vorliegend der Fall.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.02.2021 erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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