Beschlussvorlage - BV Cri SV 479/21
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme Spende Jugendfeuerwehr Wessin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Iris Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz
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Entscheidung
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17.01.2022
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr Wessin ist von der Landwirtschaftlichen Produktion- und Absatz eG Wessin am 24.11.2021 zur Förderung des Brandschutzes eine Spende in Höhe von 250,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat der Haupt- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf die Gemeindevertretung oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 6 ist geregelt, dass der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,00 € im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V entscheiden darf.