Beschlussvorlage - BV Cri SV 479/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Zweckgebunden für die Jugendfeuerwehr Wessin ist von der Landwirtschaftlichen Produktion- und Absatz eG Wessin am 24.11.2021 zur Förderung des Brandschutzes eine Spende in Höhe von 250,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 in § 44 Abs. 4 hat der Haupt- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf die Gemeindevertretung oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
In § 5 Abs. 6 ist geregelt, dass der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,00 € im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V entscheiden darf.
 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Jugendfeuerwehr Wessin in Höhe von 250,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Jugendfeuerwehr Wessin.

 

 

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