Beschlussvorlage - BV Cri SV 480/21
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung einer Zufahrt in der Gemarkung Crivitz, Flur 34, Flurstück 93
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Calvin Moll
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Vorberatung
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16.12.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Gründstückes Gemarkung Crivitz, Flur 34, Flurstück 93 hat einen Antrag auf Verbreiterung der vorhandenen Zufahrt gestellt. Die Verbreiterung soll 5 Meter erfolgen. Für diesen Bereich gibt es keine festgelegten Vorgaben. Eine Zufahrt mit einer Breite von 5 Metern ist als ortsüblich einzustufen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag unter den in der Beschlussvorlage genannten Voraussetzungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Crivitz beschließt dem Antrag auf Verbreiterung der Zufahrt auf 5 Metern für das Grundstück in der Gemarkung Crivitz, Flur 34, Flurstück 93 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Als Abschluss zur Fahrbahnkante ist ein Rundbordstein einzubauen und eine fachgerechte Versiegelung der entstandenen Fugen vorzunehmen.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die Zufahrt ist in gebundener Bauweise herzustellen (z.B. Pflaster) und analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu gestalten.
- Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün anzuzeigen.
Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Crivitz, sowie das Amt Crivitz behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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