Beschlussvorlage - BV Dob GV 444/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf o.g. Flurstück ist die Nutzungsänderung der ehemaligen KITA in Wohnen, 1 WE Umbau und Sanierung geplant (sh. Antragsunterlagen).

Das Vorhaben befindet innerhalb der geschlossenen Ortschaft Buchholz und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 08.01.2022 erforderlich. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 211223 für die Nutzungsänderung ehemalige KITA in Wohnen, 1 WE Umbau und Sanierung auf dem Flst. 17/9 der Flur 1 in der Gemarkung Buchholz.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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