Beschlussvorlage - BV Dob GV 447/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Die Hundesteuersatzung wird insoweit geändert, dass die jährliche Steuer für den 1. Hund von 26,-€ auf 45,-€ angehoben wird. Weiterhin werden nun gefährliche Hunde nach der Hundehalterverordnung gesondert besteuert. Für den 1. und jeder weiteren gefährlichen Hund werden jährlich 500,-€ Hundesteuern erhoben.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreter beschließen vorliegende Hundesteuersatzung für die Gemeinde Dobin am See. 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderung der Hundesteuersätze ist mit einer Mehreinnahme von ca. 3.800,-€ zu rechnen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...