Beschlussvorlage - BV Pin GV 658/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Brücke Nr. 22 Pinnow-Godern, wird aktuell einer Grundinstandsetzung unterzogen.

Im Rahmen der Bauanlaufberatung im Sommer wurde vereinbart, dass die Brücke teileingezogen werden soll. Die Teileinziehung bedeutet, dass die Brücke nur für Kraftfahrzeugverkehr bis 3,5 Tonnen freigegeben wird. Es soll kein Zusatzverkehrszeichen geben, welches dem landwirtschaftlichen Verkehr eine Ausnahme einräumt.

 

Ausnahmen sollen im Rahmen von „Berechtigungskarten“ für die Feuerwehr, den Rettungsdienst, die Gemeindefahrzeuge des Bauhofes und für den Schülerverkehr erteilt werden.

 

Des Weiteren ist das neue Bauwerk aus baulichen Gründen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 50 Km/h zu befahren. Dafür muss eine verkehrsrechtliche Anordnung durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim ausgestellt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt das Amt zu beauftragen, eine Teileinziehung auf 3,5 Tonnen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Km/h für den Brückenbereich zu beantragen, sowie zu prüfen ob die Ausnahmegenehmigung im Rahmen von „Berechtigungskarten“ möglich ist und diese dann auszustellen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Änderung der Beschilderung 

 

 

 

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