Beschlussvorlage - BV Cri SV 462/21

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf dem o. g. Flurstück ist die Erweiterung des Feuerwehrhauses um eine Fahrzeughalle und einen Garderobenzwischenbau geplant (sh. Antragsunterlagen).

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der 1. Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Wessin und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Nach § 34 (1) BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das

Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das ist vorliegend der Fall.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern. 

Die OTV Wessin hat empfohlen, dass Einvernehmen zu erteilen*/ nicht zu erteilen*.

 

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 01.01.2022 erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 025 1201 0010a BA21… für die Erweiterung des Feuerwehrhauses um eine Fahrzeughalle und einen Garderobenzwischenbau auf dem Flurstück.47, Flur 3 in der Gemarkung Wessin zu erteilen.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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