Beschlussvorlage - BV Pin GV 496/20-03

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Fa. Otto Dörner Kies- und Umwelt M-V GmbH hat einen Antrag zur Klärung der Wegeproblematik auf o.g. Flurstück für das Kieswerk Pinnow Nord gestellt (sh. Anlage Antrag).

Eine Klärung ist bereits im Rahmen des laufenden Verfahrens des Hauptbetriebsplans 2020 – 2022 erforderlich, da die Wegeproblematik Bestandteil der Genehmigung wird (sh. Anlage Begründung).

 

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.03.2020 wurde beschlossen, für diesen Weg einen Antrag auf Ausweisung als Denkmal beim Landkreis zu stellen, da es sich um denAlten Crivitzer Landweg“, als historische Wegeverbindung handelt. Der entsprechende Antrag wurde gestellt. Die negative Antwort der unteren Denkmalschutzbehörde liegt mit Datum vom 11.01.2021 vor (sh. Anlage). Darin wird mitgeteilt, dass es dem Weg dazu an landschaftsbezogener Bedeutung fehlt, z.B. Hohlweg etc., und auch geschichtliche Zeugnisse am Weg nicht vorhanden sind.

Auch auf weitere Erläuterungen zum Antrag der Gemeinde durch Herrn Remmel (per mail – liegen dem Amt leider nicht vor) wurde durch den Landkreis keine Eintragung in die Denkmalliste des Landkreises vorgenommen (sh. nochmaliges Schreiben in der Anlage).

 

Der Weg Bestandteil des mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Jahr 2016 geförderten Räuber-Röpke-Pfads (sh. Anlage). Die Zweckbindungsfrist endet am 31.12.2021. Vor Ablauf dieser Frist dürfen die Grundstücke und baulichen Anlagen nicht wesentlich verändert, veräußert oder stillgelegt oder sonst außer Betrieb genommen werden. Sie müssen entsprechend dem Zuwendungszweck auch tatsächlich genutzt, gepflegt und unterhalten werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Zustimmung zur zeitweisen Umverlegung des Weges zum Zweck des Kiesabbaus in diesem Bereich zu erteilen. Ein temporärer Weg wird an der Nordseite des Kiessandtagebaus außerhalb des Abbaubereiches hergestellt. Nach Abschluss der Auskiesung, ist der Weg an demselben Ort wieder herzustellen und der temporäre Weg wird zurückgebaut.

 

Diese vorgenannten Inhalte und die Vergütung für die Grundstücksnutzung werden in einem gesonderten Vertrag mit dem Antragsteller geregelt.

 

Die Gemeindevertretung hat die Beschlussvorlage auf der Sitzung am 24.11.2020 zurückgestellt. Eine Beschlussfassung soll erst nach Vorliegen des Hauptbetriebsplans erfolgen. Eine Teilgenehmigung ist inzwischen erfolgt. Vor Genehmigung des gesamten Hauptbetriebsplans ist jedoch die grundsätzliche Klärung zur Wegeproblematik erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow stimmt der zeitweisen Umverlegung des Weges (TF aus Flst. 66 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg) während der Zeit des Kiesabbaus in diesem Bereich, unter den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich zu.

-          Die Umverlegung des Weges kann aufgrund der Zweckbindungsfrist für das Projekt Räuber-Röpke-Pfad frühestens nach dem 31.12.2021 erfolgen.

-          Die Wegeführung verläuft während der Umverlegung über das Flst. 61 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg und das Flst. 52/13 der Flur 1 in der Gemarkung Gädebehn (beides Eigentum Dörner) sowie über den Muchelwitzer Weg und die Gemeindestraße Zum Petersberg.

-          Nach Beendigung des Kiesabbaus in dem betreffenden Wegebereich soll die alte Wegeführung wieder hergestellt werden. Der Weg soll durch eine Verdichtung und Böschungsbefestigung wieder als Weg von mindestens 5 m Breite für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für die Naherholung hergestellt werden. Der Weg soll so angelegt werden, dass ein Wasseraustausch zwischen den Gewässern, die erst in Folge des Kiesabbaus entstehen, ermöglicht wird (Biotopverbund), z.B. durch Anlage einer Verrohrung.

Diese vorgenannten Inhalte und die Vergütung für die Grundstücksnutzung werden in einem Vertrag mit dem Antragsteller geregelt.

Zum Vertrag erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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